Manchmal kritisiere ich an dieser Stelle Sachen, die die Hamburgische Bürgerschaft betreffen.
Aus Gründen. Und nicht weil ich so gerne kritisiere, sondern weil ich möchte, dass das Parlament wieder mehr in die Mitte der Hamburger Gesellschaft rückt, sich wieder mehr Leute mit der Politik ihres Bundeslandes beschäftigen und die Volksvertretung enger mit ihren Wählern - auch zwischen den Wahlen - in Austausch tritt.
Aus Gründen. Und nicht weil ich so gerne kritisiere, sondern weil ich möchte, dass das Parlament wieder mehr in die Mitte der Hamburger Gesellschaft rückt, sich wieder mehr Leute mit der Politik ihres Bundeslandes beschäftigen und die Volksvertretung enger mit ihren Wählern - auch zwischen den Wahlen - in Austausch tritt.
In den letzten Wochen hatte ich leider wieder öfter den Eindruck, als habe das Parlament und die Bürgerschaftskanzlei kein Interesse daran, dass Demokratie in dieser Stadt gelebt wird.
Da sich eine Reihe von Punkten angesammelt haben, widme ich diese Woche der Kritik an der Bürgerschaftskanzlei. Die weiteren Kritikpunkte lesen Sie hier.
Twitterverbot in der Bürgerschaft
Anfang Februar hatte ich hierzu bereits das vielbeachtete Posting "Twittern streng verboten" verfasst. Kurze Zusammenfassung:
Als Bürger und interessierter Gast der öffentlichen Bürgerschaftssitzungen ist es verboten, Plakate auf den Tribünen zu enthüllen, Waffen mitzubringen und Mobiltelefone angeschaltet zu lassen.
Anfang Februar hatte ich hierzu bereits das vielbeachtete Posting "Twittern streng verboten" verfasst. Kurze Zusammenfassung:
Als Bürger und interessierter Gast der öffentlichen Bürgerschaftssitzungen ist es verboten, Plakate auf den Tribünen zu enthüllen, Waffen mitzubringen und Mobiltelefone angeschaltet zu lassen.
Hintergrund des Verbotes: die Hausordnung der Hamburgischen Bürgerschaft.
Dort heißt es unter § 5 (3)
"Die unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der Weise, dass diese lesbar sind, ist untersagt. Nicht zulässig ist ebenfalls die Benutzung von Tonwiedergabegeräten sowie von Mobiltelefonen (Handys) im Bereich des Plenarsaals."
Dies bedeutet dann allerdings leider auch, dass es verboten ist, technische Geräte zu betreiben, die man zum Twittern benötigt wie z.B. Smartphones und Tablets.
Auf Rückfrage in der Bürgerschaftskanzlei war dieser das Problem bisher nicht bekannt (sic!).
Um zu verhindern, dass die bestehenden exklusiven Filmrechte, die der Sender Hamburg1 besitzt, nicht verletzt werden, ist es dem Bürger verboten, live aus der Sitzung via Mikrobloggingdienst zu berichten.
Kurios, twittern doch mindestens 28 Abgeordnete aktiv und mindestens 10 auch live aus den Sitzungen und Ausschüssen.
Dankenswerterweise haben sich der Abgeordnete Dr. Walter Scheuerl (pl., CDU-Fraktion) und Tim Schmuckal (CDU, Bezirksversammlung Hamburg-Altona) bereit erklärt, sich dem Problem einmal anzunehmen.
Zurzeit liegt der Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion zur Änderung der Hausordnung mit einem alternativen Formulierungsvorschlag - der twittern zukünftig erlauben soll - im Ältestenrat der Bürgerschaft. Sobald dieser im Fraktionsvorstand beschlossen ist, wird er dem Ältestenrat übermittelt.
Liebe Frau Bürgerschaftspräsidentin Veit übernehmen Sie!
Sorgen Sie dafür, dass das Parlament bürgerfreundlicher wird und veraltete Regeln fortlaufend an die Lebenswirklichkeit der Wähler angepasst und modernisiert werden - auch ohne außerparlamentarischen Druck!
Update 29.03.2012:
Wie aus dem Ältestenrat zu hören war, hat sich dieser am Montag den 26. März mit der eingebrachten Änderung der Hausordnung befasst. Kommunikationsgeräte sollen künftig erlaubt sein, solange nicht telefoniert wird. Ein entsprechender Entwurf der neuen Hausordnung soll demnächst im Ältestenrat diskutiert werden. Grundsätzlich war man sich aber einig, dass die Änderung sinnvoll ist.
Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) |
Liebe Frau Bürgerschaftspräsidentin Veit übernehmen Sie!
Sorgen Sie dafür, dass das Parlament bürgerfreundlicher wird und veraltete Regeln fortlaufend an die Lebenswirklichkeit der Wähler angepasst und modernisiert werden - auch ohne außerparlamentarischen Druck!
Update 29.03.2012:
Wie aus dem Ältestenrat zu hören war, hat sich dieser am Montag den 26. März mit der eingebrachten Änderung der Hausordnung befasst. Kommunikationsgeräte sollen künftig erlaubt sein, solange nicht telefoniert wird. Ein entsprechender Entwurf der neuen Hausordnung soll demnächst im Ältestenrat diskutiert werden. Grundsätzlich war man sich aber einig, dass die Änderung sinnvoll ist.
Hamburg1 besitzt Exklusiv-Rechte an den Bürgerschaftssitzungen?! Kann man das irgendwo nachlesen?
AntwortenLöschenDanke für die Nachfrage. Posting dazu ist bereits fertig. Kommt als Höhepunkt dann am Freitag an dieser Stelle.
AntwortenLöschenBeste Grüße
Der WAHLBEOBACHTER