Wahlbeobachter in den Medien

Donnerstag, 6. September 2012

Twittern erlaubt

Die Hamburger Bürgerschaftspräsidentin tut es, der Erste Bürgermeister tut es und auch Teile der Bundesregierung haben den Microbloggingdienst Twitter für sich entdeckt.

Screenshot Liste twitternder Bürgerschaftsabgeordneter
Von den insgesamt 121 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft haben 43 einen Twitter-Account und 31 nutzen diesen auch einigermaßen aktiv zur Kommunikation mit ihren Followern. Eine ganz gute Quote finde ich: Über 25%

Die Liste aller Hamburger Abgeordneter bei Twitter findet man hier.

Ein wirklicher Mehrwert sind zum Beispiel die Live-Tweets (Hashtag #hhbue) während der Bürgerschaftssitzungen oder aus den Ausschüssen des Parlamentes. Vieles was man im Livestream nicht sieht, wird über Tweets sichtbar. Positionen via 140 Zeichen bestätigt und diskutiert, parallel zur Debatte. Ich möchte diese Parallel-Debatte nicht mehr missen.



Leider war twittern bishern allein den hanseatischen Volksvertretern vorbehalten, für den Bürger war twittern aus der Bürgerschaft bisher streng verboten. Anfang Februar hatte ich dies mit diesem Posting öffentlich kritisiert. Und im März 2012 hatte ich dann nochmal meinen Wunsch dies zu ändern gegenüber der Präsidentin des hohen Hauses geäußert. 

Daraufhin hatten sich dann Dr. Walter Scheuerl (pl./CDU-Fraktion) und Tim Schmuckall, als auch die Fraktionsvorsitzende der FDP, Katja Suding der Sache einmal angenommen.

Die Hausordnung stand im Wege:

"Die unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der Weise, dass diese lesbar sind, ist untersagt. Nicht zulässig ist ebenfalls die Benutzung von Tonwiedergabegeräten sowie von Mobiltelefonen (Handys) im Bereich des Plenarsaals." (§ 5 (3) Hausordnung der Hamburgischen Bürgerschaft)

Nach nur acht Monaten, unzähligen Sitzungen des Ältestenrates und weiterer Gremiensitzungen ist es nun vollbracht: Die Hausordnung der Bürgerschaft wurde an die Realität das Jahres 2012 angepasst! 

Nun verbietet der besagte § 5 (3) der Hausordnung lediglich:

"[...] die Benutzung von Tonwiedergabegeräten sowie das Telefonieren mit Mobiltelefonen und jegliche Störgeräusche von elektronischen Geräten im Bereich des Plenarsaals."
Twittern ist also ab sofort von der Besuchertribüne aus erlaubt! 
YEAH! Hamburg ist eben doch die Heimat des Transparenzgesetzes und auch ein wenig Medienmetropole.

Danke an alle, die an der Änderung der Hausordnung beteiligt waren.



Nachtrag: BILD hat die Änderung der Hausordnung ebenfalls aufgegriffen und bewertet dies als "einen schönen Erfolg". Zum Artikel "Besucher dürfen in der Bürgerschaft jetzt zwitschern" gehts hier.  


 

1 Kommentar:

  1. Gratulation, dass die Geschäftsordnung angepasst wurde ist echt ein großer Schritt (auch wenn es nur eine kleine Änderung war). Hoffentlich setzen sich unsere Volksvertreter sinnvoll mit Social-Media-Diensten auseinander. Aber ich denke es ist eine Frage der Generation. Wobei nicht natürlich jeder "Klohgang" im Web publiziert werden muss. Mal sehen ob die Abgeordneten diese neue "Freiheit" auch nutzen werden. Auf der Besuchertribüne wird es sicherlich dankbar angenommen.

    AntwortenLöschen