Mittwoch, 30. Januar 2013

Abgeordnete müssen Journalisten werden


Bild Plenarsaar Hamburgische Bürgerschaft
Sitzungssaal Hamburgische Bürgerschaft © http://www.anne-krischok.de/
Dass die Hamburgische Bürgerschaft nicht zu den Vorreitern der digitalen Revolution gehört, hatte ich bereits mehrfach im Blog erwähnt. Immerhin darf man unter anderem auf Initiative dieses Blogs seit vergangenem Jahr nun auch aus dem Parlament heraus twittern und Abgeordnete dürfen auch aus dem Plenarsaal Facebookbeiträge schreiben, Kollegen fotografieren, Fotos vom Plenarsaal machen und diese veröffentlichen...Stopp! 


Da war ich wohl zu schnell. 

Denn in der Hausordnung der Hamburgischen Bürgerschaft, zuletzt geändert am 21. Juni 2012 heißt es in § 5 Absatz 2:


§ 5 der Hausordnung der Hamburgischen Bürgerschaft als Screenshot









Also nur wer einen Presseausweis besitzt, sich Fotojournalist nennt, sich bei der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft ordnungsgemäß akkreditiert hat und dann den Ausweis mit der Fotogenehmigung sichtbar trägt, ist berechtigt Fotos im Plenarsaal zu machen.

Aktuell sind mir nur Kersten Artus (Die LINKE.) und Daniel Gritz (SPD) als Journalisten und Bürgerschaftsabgeordnete bekannt. Bedeutet also das 119 der 121 Abgeordneten wohl nie eine einziges Foto aus dem Parlament machen können, in das sie von den Hamburgern gewählt wurden.

Für sie gilt:

Schild: Foto-Verbot Und was passiert, wenn sich ein Abgeordneter dagegen widersetzt und während einer Plenarsitzung das Plenum oder den aktuellen Redner illegal fotografiert? 

Sie erhalten entweder eine Rüge von der Präsidentin oder sogar einen Ordnungsruf, der aber bisher nicht mit weiteren Konsequenzen für die Abgeordneten verbunden war. Als härteste Sanktion kann die Bürgerschaftspräsidentin den Abgeordneten von der aktuellen und von maximal drei zukünftigen Sitzungen ausschließen. (§ 48 (2) Geschäftsordnung der Bürgerschaft)   

In einem mir bekannten Fall forderte die Präsidentin den Abgeordneten zudem auf, das Facebook-Posting wieder zu löschen. Dieser Aufforderung kam der Parlamentarier nach eigener Aussage aber nicht nach.



Zum Vergleich: Im Deutschen Bundestag gibt es kein Fotografierverbot der Abgeordneten. Dies ist grundsätzlich "von den dazu ausgewiesenen Plätzen aus" erlaubt. (§ 6 (2) Hausordnung des Deutschen Bundestages)

Groteske Situation.

Die Hausordnung zwingt also die gewählten Mitglieder des Parlaments dazu, sich als Journalisten zu akkreditieren, damit diese über ihre eigene Arbeit aus dem Parlament berichten dürfen.

Dies ist um so merkwürdiger, da Externe wie zum Beispiel Journalisten diese Erlaubnis problemlos erhalten, und die Sitzungen der Bürgerschaft seit Jahren im Livestream übertragen werden. Es gibt also bereits Livebilder aus der Bürgerschaft. Nur eben nicht von den gewählten Volksvertretern.  

Einen ersten Versuch sich als Journalist zu akkreditieren, startete nun der medienpolitische Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion Farid Müller. In einem Brief an die Präsidentin beantragte er die Akkreditierung als Fotograf. Zudem regte er im Schreiben die grundsätzliche Entwicklung eines Social-Media-Verhaltenskodexes für die Hamburgische Bürgerschaft an.

Dazu ein Sprecher der Bürgerschaftskanzlei:

"Die Fraktionen sind übereingekommen, dass Abgeordnete im Plenarsaal nicht fotografieren. Sie haben eine entsprechende Hausordnung in der Bürgerschaft beschlossen". 

Da ich von einigen Abgeordneten persönlich weiß, dass sie gerne aktuell Fotos aus dem Plenum veröffentlichen wollen, steht wohl der Bürgerschaft die nächste Änderung der Hausordnung bevor. Mal schauen wie viele es bis 2015 noch gibt? 

Nachtrag: Direkt vor und auch nach einer Bürgerschaftssitzung sind Fotos aus dem Plenarsaal erlaubt, jedenfalls hat dies Kersten Artus (Die LINKE.) bei der letzten Sitzung erfolgreich gewagt.

 

7 Kommentare:

  1. Seit wann benötigt man einen Presseausweis? Journalist darf sich jeder nennen, der dies möchte.

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  2. Der Presseausweis wird vom djv ausgestellt, der sich in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert hat (prekäre Beschäftigungsverhältnisse für Journalisten, kaum Kritik oder Aktionen vom djv gegen die Ausbeutung usw...) ... für den Ausweis soll man dann monatlich Geld an den djv für die Mitgliedschaft zahlen... also reine Abzocke..

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    1. Wie "Anonym" schon schrieb, wird der bundeseinheitliche Presseausweis nicht nur vom DJV ausgestellt, sondern auch von der dju in ver.di, dem BDZV, dem VDZ, dem VDS und von Freelens. Man muss nicht Mitglied des DJV sein, um den Presseausweis zu erhalten.

      Du kannst doch nicht allen Ernstes dem DJV irgendwelche Schuld für prekäre Beschäftigungsverhältnisse mancher Journalisten zuschieben! Es gehört zu den Haupttätigkeiten des DJV, dagegen zu protestieren, auf politischer Ebene und durch Aktionen, die von den Mitgliedern mitgetragen werden.

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  3. der presseausweis wird nicht nur vom djv ausgestellt, sonern z.b. auch von ver.di ...

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  4. Liebe Anonyme, Moin Chris,

    vielen Dank für den Hinweis. Ich interepretiere die Hausordnung so, dass man sich bei seiner Akkreditierung als "Journalist" ausweisen muss. Klar, der Begriff selber ist in Deutschland nicht geschützt. Aber die Bürgerschaftskanzlei wird nicht jedem dahergelaufenen Antragsteller, der sagt er wäre "Journalist" bzw. "Fotograf" eine Fotogenehmigung aushändigen. Hierfür nebötigt er dann doch eine offizielle Legitimierung.

    Wir werden sehen ob z.B. Farid Müller mit seinem Antrag auf Fotoerlaubnis (auch ohne Presseausweis) Erfolg haben wird. Siehe Verlinkung im Text.

    P.S. Es wäre begrüßenswert, wenn Kommentare unter Klar-/Spitznamen abgegeben werden könnten und nicht Anonym. Macht das Diskutieren einfacher.

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  5. Wenn eine Hausordnung mehrheitlich beschlossen ist, dann gilt sie und es sollten sich alle Parlamentarier entsprechend demokratischer Gepflogenheiten daran halten - oder eben eine Änderung durchsetzen. Wenn jeder immer alles machen können soll, was er will, dann muss man auch hinnehmen, wenn plötzlich Transparente hochgehalten werden usw.. Es ist etwas schräg, wenn sich ein gewählter Abgeordneter gleichzeitig als Berichterstatter, und sei es als Bildberichterstatter, akkreditiert. Wirklich Wichtiges lässt sich auch textlich mitteilen, ohne dass plötzlich das halbe Plenum mit dem Smartphone herumfuchtelt, um Bilder zu machen. Ich finde auch, dass es Abgeordneten zumutbar sein muss, den Plenarsaal zu verlassen, wenn sie der Welt schnell etwas mitteilen wollen. Ansonsten gilt: Im Parlament wird debattiert, nicht fotografiert.

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  6. Lieber Herr Mielchen,

    vielen Dank für Ihren Kommentar.
    Sehe ich alles sehr ähnlich wie Sie. Problem ist nur: Die Gesellschaft ändert sich, politische Kommunikation ändert sich, Diskussionen und Diskussionskulturen ändern sich...warum sollen dann Hausordnungen in Stein gemeiselt sein und sich nicht ändern?

    Wenn der Wunsch nach Änderung aus dem Parlament entsteht, sollte man darüber diskutieren. Allein als Diskussionsimpuls ist dieser Beitrag gedacht.

    Na klar Kommentare passen auch so in 140 Zeichen. Aber jeder der Social Media nutzt, weiß auch auch das visuelle Beiträge eine wesentlich höhere Aufmerksamkeit generieren. Warum sollte es dann verboten sein Zielgruppen zu erreichen, die man vielleicht mit reinen Textnachrichten nicht erreicht. Was ist schlimm daran auch Bürger erreichen zu wollen, die sich bisher nicht/nur wenig für Politik interessiert haben? Der Aufwand für Foto ein bzw. Textposting ist identisch.

    Und mit dem Smartphone "fuchtelt" schon heute mehr als das halbe Plenum herum. Allso kein Argument.

    Und als letztes noch der Hinweis auf viele deutsche Landtage und den Bundestag sowie auf viele internationale Parlamente: Dort ist das posten und fotografieren seit Jahren erlaubt!

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